EINZAHLUNG DER FERNSEHGEBÜHR

Wichtige Mitteilung an die Mitglieder

Mit Stabilitätsgesetz 2016 wurde die Verrechnung der Rai-Fernsehgebühren für die PRIVATE NUTZUNG über die Stromrechnung eingeführt. Die Stromabnehmer, welche die Rai-Fernsehgebühr geschuldet sind, werden von der Agentur für Einnahmen definiert und den Energieunternehmern mitgeteilt. Als ausschließlicher Ansprechpartner des Stromkunden für sämtliche Belangen (Belastungen, Anträge um Rückerstattung oder Befreiung) ist die Agentur der Einnahmen zuständig.

  • Die Rai-Fernsehgebühren müssen all jene entrichten die mit folgender Bezeichnung; Typologie Abnehmer: "Haushalt mit Wohnsitz“, unabhängig von der Anschlussleistung, auf der Rechnung eingestuft sind.
  • Stromanschlüsse mit Typologie Abnehmer: „Andere Verwendung“ wird die Fernsehgebühr NIE über die Stromrechnung angelastet. Dieser Kategorie gehören insbesondere alle landwirtschaftlichen Abnehmer an, sofern sie keinen privaten Haushaltsanschluss besitzen. Diese sollen die Gebühr, falls geschuldet, mittels Modell F24 in der Bank oder mittels Erlagschein in der Post einzahlen.

Wir empfehlen allen unseren Mitgliedern eine genaue Kontrolle, ob die Fernsehgebühr tatsächlich über die Stromrechnung angerechnet worden ist. Falls nicht, empfehlen wir mittels Modell F24 diese einzuzahlen.

Jahresbeiträge: 2016: € 100,00 / 2017-2023: € 90,00.
Jahresbeitrag 2024 € 70,00.
Der Beitrag wird in zehn monatliche Raten angerechnet (Januar bis Oktober).

Weitere Informationen:

• Webseite Agentur der Einnahmen
• Agentur der Einnahmen: Anleitungen und Vordrucke
• grüne Nummer RAI: 800.938.362
• grüne Nummer Agentur der Einnahmen: 848.800.444