Rabattmodell der EGRA

Die Belieferung der Genossenschaftsmitglieder fußt auf ein Geschäftsmodell, welches eine umweltverträgliche, nachhaltige Energieversorgung zu Gunsten der lokalen Haushalte und Betriebe auf Gemeindeebene bezweckt und damit die Attraktivität des ländlichen Raums stärkt. Das gewählte Skontomodell garantiert einen wettbewerbsfähigen Preis für die Mitglieder.

Anbei die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen, mit denen die EGRA (Verkäufer) den Kunden mit elektrischer Energie versorgt.

Art. 1 Energiepreis

Der Energiepreis setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen.

Reiner Strompreis Verkauf

Anteil Beschreibung
Energiekosten monatliche PUN1 und einem Spread von 0,003 €/kWh
Fixanteil (CVS) 3,50 €/POD/Monat für Haushalte
5,00 €/POD/Monat für Nichthaushalte
Netzverluste werden gesetzlich geregelt
Grünstrom Lieferung von zertifiziertem Grünstrom aus heimischer Wasserkraft zu 0,0015 €/kWh

Kosten für Transport und Verwaltung des Zählers
Zu Lasten des Kunden sind die Kosten des Verteilers für den Transport-, Verteilungs- und Messdienst. Die verrechneten Beträge werden von der ARERA2 festgelegt und periodisch aktualisiert.

Kosten für Systemlasten
Zu Lasten des Kunden sind die verrechneten Beträge zur Deckung der allgemeinen Systemkosten. Die verrechneten Beträge werden von der ARERA festgelegt und periodisch aktualisiert.

Steuern
Zusätzlich hat der Kunde die Mehrwertsteuer und die anderen vom geltenden Steuersystem vorgesehenen Abgaben zu entrichten, die gemäß den Bestimmungen der zuständigen Behörden angewandt werden.

Art. 2 Nachlass

Der Verkäufer gewährt dem Kunden einen Nachlass entsprechend folgendem Rabatmodell:

Verwendungszweck Nachlass EGRA
Haushalte PUN + Spread -40% auf Gesamtverbrauch/Jahr
Nicht-Haushalte PUN + Spread -20% bis 50.000 kWh/Jahr
PUN + Spread -10% von 50.000,1 bis 100.000 kWh/Jahr
ab 100.000,1 kWh/Jahr wird ein individuelles Angebot erstellt

Der vom Verkäufer gewährte Nachlass bezieht sich ausschließlich auf den Energiepreis PUN + Spread. Alle weiteren Komponenten des Energiepreises werden an den Kunden vollständig weiter verrechnet. Dies gilt auch, wenn diese zuerst dem Verkäufer angelastet wurden.

Art. 3 Anpassung der wirtschaftlichen Bedingungen und Rücktrittsrecht des Kunden

Der Verkäufer kann jederzeit und mit einer Vorankündigung von 30 Tagen die wirtschaftlichen Bedingungen gemäß Anhang B) des gegenständlichen Vertrages anpassen. Die Zustellung der Anpassung an den Kunden erfolgt mittels Post bzw. E-Mail. Sollte der Kunde mit der Anpassung nicht einverstanden sein, kann dieser ab Erhalt der vorgenannten Mitteilung innerhalb von 30 Tagen vom gegenständlichen Vertrag zurücktreten. Die neuen Bedingungen gelten ab dem im Ankündigungsschreiben festgelegtem Datum. Für die Anpassungen durch die Strombehörde ARERA und andere Anpassungen steht dem Kunden dieses Rücktrittsrechts nicht zu.


1 PUN: Prezzo unico nazionale - einheitlicher nationaler Großhandelspreis
2 ARERA: Autoritá di Regolazione per Energia Reti e Ambiente - nationale Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt